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Mieter:in

Ich berate und vertrete Sie als Gewerbemieter:in, z.B. bei der Vertragsgestaltung, Vertragslaufzeiten,  bei Kündigungen oder Mängeln. Sie können von mir erwarten, dass ich mit Ihnen zusammen die beste Strategie zum Erhalt oder der Abwicklung ihres Gewerbemietvertrages als Grundlage ihres Geschäftsbetriebes erarbeite.

Gewerbemieter:in

Ich berate und vertrete  WEG-Verwalter:innen und die GdWE hinsichtlich aller wohnungseigentumsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der WEG- Verwaltung, wie Umbau, Sanierungsmaßnahmen, Fragen zur  Jahresabrechnung (Hausgeld) oder bei der Durchsetzung von Beschlüssen und verteidige GdWEn gegen Beschlussanfechtungsklagen und Beschlussersetzungsklagen. Sie können von mir eine pragmatische, lösungsorientierte und effiziente Fallbearbeitung erwarten. Kooperation und kreative Lösungen halte ich gerade im Wohnungseigentumsrecht für unabdingbar. 

WEG-Verwalter:innen und die GdWE

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Wohnungseigentümer:innen

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Heading 2

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  • ◼︎ Kontaktaufnahme

    Die Kontaktaufnahme erfolgt am besten über E-Mail. Hierüber erreichen Sie mich direkt und persönlich und können mir die Eckdaten des Falles schon kurz schildern. Im Sekretariat erreichen Sie zu den Telefonzeiten unsere Student:innen. Diese geben sämtliche Informationen am Ende des Tages an mich weiter oder melden sich ggf. in meinem Auftrag wegen einer Terminabstimmung bei Ihnen.

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    ◼︎ Erste Beratung

    Sofern ich den Fall übernehmen kann, vereinbare ich mit Ihnen ein Beratungsgespräch per Telefon, online oder in der Kanzlei. Dabei werden die Erfolgsaussichten und der Umfang meiner Tätigkeit ebenso besprochen, wie die von Ihnen benötigte Zuarbeit und der Umfang Ihrer Mitwirkung. Natürlich auch die zu erwartenden Kosten. Ob für das Beratungsgespräch selber Kosten entstehen, teile ich Ihnen im Vorhinein mit. In der Regel entsteht eine Beratungsgebühr von 190,00 € / zzgl. Steuer. In Fällen, in denen die Beratung durch den Mieterverein bereits stattgefunden hat und das Gespräch nur der Besprechung einer konkreten Klage oder Verteidigung dient verlange ich keine Beratungsgebühr.  Dann geht es direkt los.

  • ◼︎ Klagen und Verteidigung gegen eine Klage

    Häufig ist über die Mietervereine bereits eine außergerichtliche Beratung und Vertretung erfolgt. Dann übernehme ich direkt die anwaltliche Vertretung vor Gericht. Hierfür melde ich mich vor Gericht als Prozessbevollmächtigte.  Sämtliche eingehende und ausgehende Korrespondenz erfolgt dann über mich. Ich leite Ihnen alle Unterlagen stehts sehr zeitnah weiter.

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    ◼︎ Beratung und außergerichtliche Vertretung

    Ist die Angelegenheit noch im Beratungsstadium oder eine außergerichtliche Vertretung sinnvoll, übernehme ich die Kommunikation mit der Gegenseite. Sämtliche Korrespondenz läuft auch dann über mich und wird an Sie weitergeleitet.  Lediglich Terminabsprachen für Handwerkertermine, Ortstermine verbleiben in der Hand meiner Mandant:innen.

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    ◼︎ Fallbearbeitung

    Die Intensität der Abstimmung von Schriftsätzen mit meinen Mandant:innen hängt von dem jeweiligen Fall ab. Je nach Fall, stimme ich Schreiben vor der Versendung mit meinen Mandant:innen ab. In komplizierten Fällen, oder wenn es sprachlich zu schwierig wird, sind weitere persönliche Treffen sinnvoll.

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    ◼︎ Besprechungen

    Telefonische Rücksprachen versuche ich aus Zeitgründen auf ein Minimum zu reduzieren und vergebe für telefonische Absprachen Termine oder benenne ein Zeitfenster, in welchem ich erreichbar bin. Ein „Durchstellen“ ist in der Regel nicht möglich. Ein Termin für eine Telefon findet sich aber fast immer zeitnah.

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    ◼︎ Sachbearbeitung

    Die Bearbeitung der Fälle (Schriftsätze, Terminsvertretung) erfolgt alleine durch mich. In der Regel habe ich zusätzlich Rechtsreferendar:innen in Ausbildung. Auch diese bearbeiten Fälle und nehmen Gerichtstermine für mich war, wenn der Fall dazu geeignet ist.

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    ◼︎ Zuarbeit

    Die Zuarbeit durch meine Mandantschaft erfolgt im besten Fall über E-Mail und die Freigabe von Dokumenten und Fotos (pdf oder jpec). In Ausnahmefällen übernimmt das Sekretariat zu den Öffnungszeiten auch Scan-Dienste.

  • ◼︎ Standard- Mietprozess

    Die Amtsgerichte am Ort der Wohnung sind für die häufigsten mietrechtlichen Streitigkeiten erstinstanzlich zuständig. Der Mietprozess wird schriftlich geführt. Auf eine Klage folgt zunächst eine Verteidigungsanzeige oder ein Versäumnisurteil (wenn die Gegenseite sich nicht verteidigen will), dann eine Klageerwiderung. Auf die Klageerwiderung kann die klagende Partei replizieren. Ob dann weitere Stellungnahmen ausgetauscht werden oder gerichtliche Hinweise erfolgen hängt vom jeweiligen Fall ab. Häufig ist nach 3-5 Schriftsätzen „alles gesagt“ und es kommt entweder zu einer Klagerücknahme, einem Anerkenntnis, einer Kontaktaufnahme von Anwalt zu Anwalt für einen Vergleich oder zu einem Gerichtstermin. Häufig werden Schriftsätze noch kurz vor dem Termin eingereicht. Dann muss ggf. kurzfristig reagiert werden.

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    ◼︎ Gerichtstermin

    Die Gerichtstermine sind stets zweistufig aufgebaut: Gütetermin (das Gericht bemüht sich um einen Kompromiss) mit anschließender Hauptverhandlung (es geht streitig weiter). Die Schriftsätze sind zu diesem Zeitpunkt bereits ausgetauscht. Alle Beteiligten kennen den Inhalt des Prozessstoffes. Es wird inhaltlich in der Regel nur noch eine kurze Zusammenfassung erteilt, danach die Rechtslage erörtert. Dann stellt das Gericht seine Rechtsauffassung dar. Je nach Situation können Anträge dann noch angepasst, zurückgenommen oder erweitert werden. Auch können Unklarheiten beseitigt werden. Die Anträge aus den Schriftsätzen werden dann noch förmlich gestellt und protokolliert. Das Gericht bestimmt dann einen Termin für die Urteilsverkündung (in der Regel 1-2 Wochen nach der Verhandlung). Zu diesem Termin muss niemand mehr erscheinen. Das Urteil wird den Prozessbevollmächtigen elektronisch übersendet.

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    ◼︎ Vorbereitung

    Die Vorbereitung des Gerichtstermins erfolgt je nach Fall einige Tage vorher (Termine mit Beweisaufnahme) oder kurzfristig vor dem Termin. Eigene Besprechungstermine sind hierfür in der Regel nicht notwendig und zeitlich nicht möglich. Letzte Absprachen können unmittelbar vor dem Termin (vor dem Raum).

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    ◼︎ Persönliche Anwesenheit

    Ob die persönliche Anwesenheit der Parteien erforderlich ist, hängt zum einen davon ab, ob das Gericht dies anordnet (eine Befreiung kann dann beantragt werden) und ob es aus prozesstaktischen, emotionalen oder praktischen Gründen sinnvoll ist.

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    ◼︎ Vergleich und Widerruf

    Für den Fall, dass ich den Termin alleine wahrnehme, stimme ich mit meinen Mandanten vorher den Umfang der Vergleichsbereitschaft ab. Vergleiche können dann regelmäßig auch noch im Nachgang widerrufen werden.

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    ◼︎ Online-Verhandlung

    An einfachen und kurzen Terminen versuche ich online teilzunehmen. Wenn sinnvoll oder nötig, können die Parteien selber ebenfalls zugeschaltet werden oder mit mir gemeinsam in meinen Büroräumen an der Online-Verhandlung teilnehmen.

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    ◼︎ Dauer des Verfahrens

    Gerichtstermine können binnen 4 Wochen anberaumt werden oder nach 6 Monaten. Dies hängt alleine vom Gericht/ zuständigen Richter ab und ist schwer voraus zusagen.   

  • ◼︎ Zwangsvollstreckung

    Die Durchsetzung von Urteilen, welchen die verurteilte Partei nicht von alleine Folge leistet, ist mühsam und unterliegt einem eigenen Verfahrensrecht, dem Zwangsvollstreckungsrecht. Es müssen dann erneut Fristen gesetzt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden. Von Ersatzvornahmen bei Reparaturen, bis Pfändungen oder Räumungen durch den Gerichtsvollzieher. Es entstehen erneut Kosten, die von den Rechtsschutzversicherungen gedeckt werden, sofern vorhanden. Ich übernehme nur Zwangsvollstreckungsverfahren in „eigener Sache“; also nur dann, wenn ich bereits Anwältin in dem vorgeschalteten Erkenntnisverfahren war.

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    ◼︎ Berufung

    Urteile können vor dem Landgericht im Wege der Berufung zur Überprüfung gebracht werden.

  • ◼︎ Gerichtliche Vertretung

    Grundsätzlich zahlt jede Partei zunächst ihre Bevollmächtigten. Die klagende Partei muss ausserdem die Gerichtskosten anzahlen. Je nach Obsiegen- oder Unterliegensquote werden die Kosten am Ende des Verfahrens ausgeglichen oder von einer Partei ganz getragen.

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    ◼︎ Außergerichtliche Vertretung

    Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung

    müssen von der Gegenseite nur dann übernommen werden, wenn sie sich in Verzug mit einer geschuldeten Handlung befunden hat und auch nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Für den Fall, dass ich auf Basis einer Stundenvergütung oder nach den gesetzlichen Gebühren lediglich Vergleichsverhandlungen oder sonstige Kommunikation mit dem Vermieter für meine Mandant:innen übernehme, verbleiben diese Kosten bei meiner Mandantschaft.

  • ◼︎ Niederlegung und Mandatsentziehung

    Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten (fast) jederzeit unkompliziert beendet werden, wenn die Zusammenarbeit nicht wie erwartet funktioniert. Bereits erbrachte Leistungen müssen gleichwohl vergütet werden. Hier findet sich in der Regel aber eine Lösung.

  • ◼︎ Zuarbeit

    Ich benötige von Ihnen: die Klageschrift, die ausgefüllte Spanneneinordnung, den bislang geführten Schriftverkehr und Fotos, Übergabeprotokolle oder sonstige Unterlagen zu den streitigen Merkmalen der Wohnung nebst Erläuterungen. Am besten als pdf.

FAQ

zu den Abläufen der Fallbearbeitung und Kommunikation in meiner Kanzlei.

Frau Ansicht von hinten mit dem Fahrrad  fahrend die Pfeile entlang mitten auf dem Rollfeld Tempelhof bei blauen Himmel
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