
Was wird aus der Wohnung bei Trennung und Scheidung
Als wäre eine Trennung und Scheidung nicht schlimm genug, macht der Berliner Wohnungsmarkt den Bezug nach einer - oder gleich zwei - neuen Wohnungen nahezu unmöglich. Eine Neuorientierung scheitert dann schon an den Möglichkeiten der räumlichen Trennung. Neue Konflikte durch die gemeinsame Verbundenheit in einem Mietvertrag, aus dem der oder die finanziell stärkere Mieter:in nicht freiwillig von dem oder der Vermieter:in entlassen wird, sind vorprogrammiert. Untermieter:innen müssen gefunden werden, um die finanzielle Belastung zu stemmen und neue Partner:innen haben es schwer gleichberechtigte Partner:in eines Mietvertrages zu werden, weil der oder die Ex-Partnerin noch im Vertrag sind. Lassen Sich sich von meiner Kollegin Winnie Eckl familienrechtlich schon während der Trennungszeit und insbesondere im Zuge der Scheidung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung einer Ehewohnung -auch gegen den Willen des oder der Vermieter:in - beraten. Einer Vielzahl von jahrelangen Folgekonflikten kann so begegnet werden. § 1361b BGB und § 1568a BGB geben weitreichende Möglichkeiten, die aber schnell genutzt werden müssen. Gem. § 1568a BGB erlischt der Anspruch auf Eintritt in eine MIetverhältnis ein Jahr nach der Scheidung. So ändert sich der Mietvertrag z.B. mit Rechtskraft einer gerichtlichen Überlassungsentscheidung automatisch, mit der Folge, dass der Mietvertrag lediglich hinsichtlich der Vertragsparteien zu berichtigen ist (§ 1568a Abs. 3 BGB; vgl. Grüneberg/Götz, BGB [82. Aufl. 2023], § 1568 Rn. 6, 13ff.). Der Vertrag bleibt ansonsten erhalten wie er ist.
Austritt aus einem und Eintritt in einen Mietvertrag
Ich arbeite eng und vertrauensvoll mit dem Berliner Mieterverein zusammen. Mitglieder des Berliner Mietervereins (wie auch der Berliner Mietergemeinschaft und des Berliner Mieterschutzbundes) verfügen in der Regel über eine Rechtsschutzversicherung. Als Mitglied eines Mieter berate ich Sie hierzu gerne und übernehme auch die Korrespondenz mit dem Berliner Mieterverein und der dahinter stehenden Versicherung für Sie. Sofern Sie - unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Mietervereinigung - über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich auch hier für Ihren konkreten Fall eine Deckungszusage anfordern. Dies muss vor meiner eigentlichen Tätigkeit für Sie erfolgen. Teilen Sie mir also frühzeitig mit, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
Gemeinsame Kündigung erzwingen
Und wenn keine Kooperation mehr möglich ist und eine Trennung - auch auf allen vertraglichen Ebenen - ist unumgänglich? Auch dann sieht das Gesetz Lösungsmöglichkeiten vor. Die einseitige Kündigung der Wohnung nur durch nur eine Vertragspartei ist allerdings nicht möglich. Diese Kündigung wäre unwirksam. Die Regelungen des Gemeinschaftsrechts gem. § 705 ff BGB das Recht, die gemeinsame Kündigung des Vertrages zu erzwingen. Gerne setzte ich Ihre Rechte gegenüber der weiteren Mietpartei durch. Dabei arbeite ich eng mit meiner Kollegin Rechtsanwältin Winnie Eckl zusammen, um auch alle Spielräume des Trennungs- und Scheidungsrechts zu nutzen.

